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Wald & Naturschutz
Der Wald und seine Vielfalt sind schützenswert
Naturschutz wird in Österreich sehr ernst genommen und dem Wald wird mit seinem Anteil von rund 48 % an der gesamten Fläche ganz besondere Aufmerksamkeit zuteil. Der Wald nimmt eine wichtige Funktion als Lebensraum und Rückzugsgebiet für Tiere und Pflanzen ein. Der Wald erfüllt diese Funktion auf Basis des Fortgesetzes. Darüber hinaus gibt es Österreich eine sehr große Zahl an Schutzgebieten. 3 % der Staatsfläche sind als Nationalpark gewidmet. 27 % sind der gesamten Fläche Österreichs sind unter einen Schutz gestellt, das sind über 22.000 km² in 1334 Schutzgebieten.
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Fakten und Zahlen
28 % der Gesamtfläche Österreichs stehen unter Schutz, darunter auch naturschutzrechtlich verordnete Gebiete wie Natura-2000-Gebiete und Biosphärenparks. Rund 16 Prozent der Bundesfläche sind als
Natura 2000-Gebiet, Nationalpark oder Naturschutzgebiet streng geschützt. Landschaftsschutzgebiet oder geschützte Landschaftsteile zählen zu den weniger streng geschützten 11 %.
Im Detail gliedern sich Österreichs Schutzgebiete wie folgt:
- 6 Nationalparks (2.8 %)
- 191 Natura-2000-Gebiete (13.5 %)
- 454 Naturschutzgebiete (3.6 %)
- 247 Landschaftsschutzgebiete (14.7 %)
- 50 Naturparks (4.9 %)
- 337 Geschützte Landschaftsteile (0.1 %)
- 3 Biosphärenparks (1.7 %)
- 46 Sonstige Schutzgebiete (1.8 %)
Mit 6 heimischen Nationalparks, die rund 3 % des Staatsgebiets abdecken, liegt Österreich im Europäischen Vergleich zu Deutschland (14 Parks/2.69 %), Italien (24 Parks/4.98 %), Slowenien (1 Park/4.13 %) und in den Niederlanden (20 Parks/3.01 %) im Mittelfeld.
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Viele Arten von Naturschutz
National
Laut der Österreichischen Bundesverfassung ist Naturschutz Ländersache. So kommt es, dass es neun verschiedene Naturschutzgesetze sowie viele Schutzkategorien gibt.
Als Naturschutzgebiete werden weitgehend natürliche oder naturnahe Gebiete bezeichnet, die sich durch das Vorkommen von seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten auszeichnen. Eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Naturschutzgebiete ist in den meisten Fällen gestattet.
Zu den Landschaftsschutzgebieten zählen Gebiete mit besonderem Charakter sowie mit Erholungswert oder hohem ästhetischen Wert. Hier wird insbesondere das Landschaftsbild geschützt, das in vielen Fällen erst durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung wie z. B. bei Almen oder Hutweiden geprägt wird.
In Naturparks finden sich jene Landschafträume, die sich für die Erholung aber auch zur Wissensvermittlung der Natur besonders gut eignen. Man sollte wissen, dass „Naturpark“ nicht als eigene Schutzkategorie geführt wird, sondern ein Prädikat ist, das an Natur- und Landschaftsschutzgebiete vergeben wird.
Auch Naturwaldreservate sind keine rechtliche Naturschutzkategorie, sondern beruhen vielmehr in den meisten Bundesländern auf Vertragsnaturschutz. Es werden privatrechtliche Verträge zwischen der Republik Österreich und den Waldeigentümern über die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen.
Je nach Bundesland gibt es eine Reihe von weiteren Schutzkategorien wie Naturdenkmale, geschützte Landschaftsteile, Naturlandschaftsschutzgebiete, geschützte Grünbestände, Pflanzenschutzgebiete oder Ruhegebiete.
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Europäisch
Seit Jahrzehnten gelten in der EU starke Naturschutz-Regelungen, die alle EU-Mitgliedsstaaten zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume in Natura-2000-Gebieten verpflichten. So sollen Europas natürliche Lebensräume dauerhaft gesichert werden. Dieses europäische Schutzgebiets-Netzwerk zum Biotop- und Artenschutz beruht auf der Vogelschutzrichtlinie und auf der Flauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU.
Eine weitere Kategorie des europäischen Naturschutzes bilden die Biogenetischen Reservate mit dem Ziel, bestimmte Habitate oder ganze Ökosysteme zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts und Bewahrung repräsentativer Beispielsflächen der Natur zu schützen. In Österreich wurde keine eigene Schutzkategorie hierfür geschaffen, die Auswahl der Gebiete wurde aus bereits bestehenden Schutzgebieten getroffen.
International
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist ein wichtiges weltpolitisches Anliegen und bezieht sich nicht nur auf den Artenschutz, sondern auch auf den Schutz der Vielfalt der Lebensräume.
In Wildnisgebieten (IUCN-Kategorie I) bleiben natürlicher Charakter und Funktionen erhalten und es dürfen keine Aktivitäten des Menschen stattfinden. Diese Wildnis-Reservate erlauben ein Betreten ausschließlich zu Forschungszwecken.
Nationalparks werden vom Menschen nur wenig beeinflusst. Diese großflächigen Schutzgebiete mit besonders wertvollen Naturräumen dienen primär dem Schutz von Ökosystemen und sekundär zu Erholungszwecken. Eine wirtschaftliche Nutzung muss auf mindestens 75 % der Nationalparkfläche unterbleiben.
Ramsar-Gebiete: International bedeutende Feuchtgebiete finden in der Ramsar-Konvention der UNO ihren Schutz. Ramsar ist ein Gütesiegel und somit besitzt ein Ramsar-Gebiet keinen unmittelbar rechtlichen Schutz in Österreich. Jedoch sind fast alle Ramsar-Gebiete auch als andere, rechtlich verbindliche Schutzgebiete ausgewiesen.
UNESCO-Biosphärenparks sind in allen Teilen der Welt großflächige repräsentative Ausschnitte von Land- und Kulturlandschaften, in denen nachhaltige Entwicklung gelebt wird. Es geht dabei um den Schutz der Natur und Diversität genauso wie auch um Forschung, Bildung und einer nachhaltigen Entwicklung der Region.
Geoparks sind besonders ausgewiesene Gebiete, in denen Erdgeschichte erlebbar gemacht wird. Ein Geopark ist keine gesetzlich verankerte Schutzkategorie, sondern ein Prädikat für Gebiete, die über ein besonders reichhaltiges geologisches Erbe und über eine Strategie zur nachhaltigen Regionalentwicklung verfügen.
Unter Welterbstätten fallen sowohl die Zeugnisse vergangener und Schätze bestehender Kulturen als auch Naturlandschaften von besonderer Schönheit und Vielfalt. Welterbstätten sind für die zukünftigen Generationen zu erhalten und vor Zerstörung und Verfall zu schützen.
Das Konzept der Important Bird Areas bildet die Grundlage zur Identifizierung von potentiellen Schutzgebieten für gefährdete und einzig lokal verbreitete Vögel und deren Lebensräume. Österreich hat dieses Konzept im Zuge des EU-Beitritts für die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten genutzt.
In der Globalen Strategie zum Schutz der Pflanzen haben sich die Vertragsstaaten der UN-Biodiversitätskonvention dazu verpflichtet, die Hälfte aller für die pflanzliche Artenvielfalt bedeutenden Gebiete der Erde zu sichern. Die hierfür eingerichteten Important Plant Areas (IPA) sind keine neue Schutzgebietskategorie, sondern eine methodisches Konzept zur Erreichung dieses Ziels.
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Rechte & Produktion
© 2022 Die österreichischen Familienwaldbetriebe & Österreichischer Forstverein – Unterstützt durch den Holzinformationsfonds der Landwirtschaftskammer Österreich
Redaktion
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