Augen auf beim Wald-Spaziergang
Sara, Astrid, Matthias und Michael sind Schüler:innen der Agrar Hak Althofen. Sie machen uns aufmerksam wie wichtig es ist, sich an aufgestellte Gefahrenhinweise zu halten. Grundsätzlich darf der Wald zur Erholung von allen betreten werden. Wenn Arbeiten im Wald durchgeführt werden und das Schild „Befristetes forstliches Sperrgebiet“ aufgestellt wurde, ist dieser Bereich von der Erholungsnutzung jedoch ausgenommen. Zum Schutz der Erholungssuchenden, damit sie nicht durch z.B. gefällte Bäume oder herabfallende Äste verletzt werden. Diese Schilder zu ignorieren heißt, sein eigenes Leben auf das Spiel zu setzen und nie mehr die Freuden des Waldes erleben zu können.